Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung, die in allen Regionen der Welt und in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt. Tradierte Rollenbilder, Geschlechterstereotype und Vergewaltigungsmythen bereiten den Nährboden für geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Ausprägungen: von Alltagssexismus bis hin zu Femiziden. So wird allein in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt.
Am 12. Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert, die am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt handlungsfähig ausgestattet, die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung und die für die entsprechenden Aufgaben notwendige Qualifikation der Beschäftigten sichergestellt werden.
- allen Opfern von häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt zu gewähren, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung, Religion und Sprache der Betroffenen.
- die ständige Erreichbarkeit (24/7) von Justizbehörden (zuständige Staatsanwaltschaften und Gerichte), Jugendämtern sowie eine Rufbereitschaft der Ausländer- und Migrationsbehörden zu gewährleisten.
- durch Öffentlichkeitsarbeit und bundesweite Kampagnen sicherzustellen, dass Informationen über die Möglichkeit, Gewaltspuren ohne Anzeige gerichtsfest zu dokumentieren, die Betroffenen besser erreichen.
- bundesweit verbindliche Regelungen zu schaffen, die ein breitgefächertes bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherstellen, das den Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt gerecht wird. Hierzu gehören z. B. der Ausbau digitaler Beratung und das ständige Vorhalten von Schutzräumen.
- durch eine eigenständige bundesgesetzliche Regelung für die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen zu sorgen und bindende Mindeststandards für Länder und den Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit ihrer Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
- entsprechend der Istanbul-Konvention eine Einigung der Bundesländer auf eine einheitliche Definition des Phänomens „Häusliche Gewalt“ herbeizuführen, die für die Erfassung der Daten dringend notwendig ist.
- für die Erhebung und Auswertung der statistischen Zahlen für den Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ einheitliche Parameter festzulegen.
- Gewaltschutzkonzepte zur Prävention in Unterkünften (u. a. für Geflüchtete) zu erarbeiten und umzusetzen.
- Gewaltschutz als Teil der Pandemiebekämpfung zu begreifen. Beratungsstellen müssen finanziell so ausgestattet werden, dass Kampagnen und Angebote zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ausgebaut und auf Dauer gestellt werden können.
- Forschung über das Auftreten, die Ursachen und die Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden zu fördern.