Recht auf Wohnung ins Grundgesetz. Jetzt!

Ein kleines Gedankenexperiment:

Stellen Sie sich vor,
Sie haben gerade,

weiß der Kuckuck warum,
keine Wohnung.
Punkt.

Selbst wenn Sie jetzt zu Freunden aufs Sofa dürfen, bei Mama unterschlüpfen oder einfach ins Hotel/Camping/Gartenlaube/Baumhaus gehen könnten, an dieser Tatsache kommen Sie nicht vorbei:

Einfach entscheiden, von jetzt auf gleich, ich bin nicht mehr wohnungslos, das geht nicht.

Warum? Für jede Ihrer Entscheidungen brauchen Sie Ressourcen.

Menschen ohne Wohnung mangelt es an

  • angemessenem und bezahlbarem Wohnraum
  • Bonität und Solidität (bei Ihnen völlig anders, klar, oder nicht?)

Eine Wohnung zu haben bedeutet

  • es gibt einen Schutzraum, einen persönlichen Ort (auch für meine Habseligkeiten)
  • es gibt eine Kochmöglichkeit
  • es gibt einen Zugang zu frischem Wasser
  • es gibt Badezimmer und WC
  • es gibt Zugang zu digitalen Medien.

Stellen Sie sich vor, Artikel 13 des Grundgesetzes „Die Wohnung ist unverletzlich“ würde ergänzt um den Satz „Jeder Mensch hat das Recht auf eine Wohnung“.

Spüren Sie, wie dieser kleine Satz die Würde des Menschen stärkt?

Da würde sich lohnen, die demokratischen Kräfte unserer Zivilgesellschaft zu fördern, ganz konkret in eine neue Kultur der Solidarität zu investieren.

WAS WIR TUN

Die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen SwM e.V. setzt sich als gemeinnütziger Verein für die Rechte von wohnungslosen Menschen ein, gegen die Ideologie der Ungleichwertigkeit in den Köpfen. Die SwM kämpft für eine offene Gesellschaft, in der Menschen Schutz erhalten bei Wohnungslosigkeit, Armut, Ausbeutung, Diskriminierung und Stigmatisierung.

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE INITIATIVE
„Recht auf Wohnung ins Grundgesetz“.

Hier kostenlos unseren Faktenflyer downloaden: